Anwaltskanzlei Arzt
DATENSCHUTZRECHT
- Beraten von Unternehmen über die rechtlichen Anforderungen an die Datenverarbeitung und den Datenexport in Drittstaaten nach Art. 44 ff. DSGVO beim Datenexport von F&E-Daten, Beschäftigtendaten u.a. Daten
- Beraten von Unternehmen bei rechtlichen Auseinandersetzungen mit der Datenschutzaufsicht wegen des Vorwurfs der Verletzung von Datenschutz-Vorschriften über die Videoüberwachung von Beschäftigten und Kunden
- Beraten des Betriebsrats über seine BetrVG-Mitbestimmungsrechte und über die datenschutzrechtlichen Anforderungen bei der Kontrolle der Arbeitszeit und bei der Überwachung der Belegschaft durch Videocameras und andere IT-Zeiterfassungssysteme
- Beraten des Betriebsrats über seine Mitbestimmungsrechte in Datenschutzrechtsfragen und über die Unvereinbarkeit der Funktion des Betriebsratsvorsitzenden mit der Tätigkeit als interner Datenschutzbeauftragter