Anwaltskanzlei Arzt

 

DATENSCHUTZRECHT

  • Beraten von Unternehmen über die rechtlichen Anforderungen an die Datenverarbeitung und den Datenexport in Drittstaaten nach Art. 44 ff. DSGVO beim Datenexport  von F&E-Daten, Beschäftigtendaten u.a. Daten 
  • Beraten von Unternehmen bei rechtlichen Auseinandersetzungen mit der Datenschutzaufsicht wegen des Vorwurfs der Verletzung von Datenschutz-Vorschriften über die Videoüberwachung von Beschäftigten und Kunden
  • Beraten des Betriebsrats über seine BetrVG-Mitbestimmungsrechte und über die datenschutzrechtlichen Anforderungen bei der Kontrolle der Arbeitszeit und bei der Überwachung der Belegschaft durch Videocameras und andere IT-Zeiterfassungssysteme
  • Beraten des Betriebsrats über seine Mitbestimmungsrechte in Datenschutzrechtsfragen und über die Unvereinbarkeit  der Funktion des Betriebsratsvorsitzenden mit der Tätigkeit als interner Datenschutzbeauftragter 
 
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